A2: Offener Brief: Anerkennung der Fachschaftsarbeit
| Veranstaltung: | FSR Wiwi Halle |
|---|---|
| Antragsteller*in: | nille |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 26.04.2026, 13:02 |
| Antragshistorie: | Version 1(26.04.2026) |
| Veranstaltung: | FSR Wiwi Halle |
|---|---|
| Antragsteller*in: | nille |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 26.04.2026, 13:02 |
| Antragshistorie: | Version 1(26.04.2026) Version 1 |
Fachschaftsräte erfüllen an deutschen Hochschulen wichtige Aufgaben. Neben der
allgemeinen studentischen Selbstverwaltung übernehmen sie gegenüber den
Studierenden zusätzliche Verantwortung durch die Organisation von
Veranstaltungen, Beratungsangebote und Lernunterstützung und tragen damit zum
reibungslosen Ablauf des Lehrbetriebs bei. Dieses ehrenamtliche Engagement geht
in vielen Fällen weit über ein Mindestmaß hinaus und verdient daher die
ausdrückliche Anerkennung der Hochschulverwaltung.
Fachschaftsräte erfüllen an deutschen Hochschulen wichtige Aufgaben. Neben der allgemeinen studentischen Selbstverwaltung übernehmen sie gegenüber den Studierenden zusätzliche Verantwortung durch die Organisation von Veranstaltungen, Beratungsangebote und Lernunterstützungwie der Semestereinführungswoche, generellen Beratungsangeboten und tragen damit zum reibungslosen Ablauf des Lehrbetriebs bei. Dieses ehrenamtliche Engagement geht in vielen Fällen weit über ein Mindestmaß hinaus und verdient daher die ausdrückliche Anerkennung der Hochschulverwaltung.
Je nach Hochschule werden unterschiedliche Formen der Anerkennung für die
ehrenamtliche Tätigkeit angeboten, etwa ECTS-Punkte, Gremiensemester oder
Freiversuche. An manchen Hochschulen gibt es hingegen keinerlei Ausgleich.
Fachschaftsarbeit ist mitunter mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, der
an anderer Stelle – insbesondere im Studium selbst – fehlt. Da auch der Erwerb
von ECTS-Punkten grundsätzlich mit einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden
ist, würde die Vergabe von ECTS für gewählte Fachschaftsmitglieder einen
konkreten Ausgleich im Studium schaffen und das ehrenamtliche Engagement so
zumindest teilweise kompensieren.
An der TU Dresden war in der Vergangenheit der sogenannte „Freiversuch" in der
Prüfungsordnung verankert. Er ermöglichte Studierenden, eine nicht bestandene
oder unbefriedigend absolvierte Prüfung erneut abzulegen, ohne dabei einen der
regulären drei Prüfungsversuche zu verbrauchen. Für im Fachschaftsrat aktive
Personen bot dieses Instrument – in Verbindung mit der Möglichkeit, Semester
nicht anrechnen zu lassen bzw. sich zurückstufen zu lassen – einen gewissen
Ausgleich für ihr ehrenamtliches Engagement. Mit der Einführung der neuen
Prüfungsordnung und der überarbeiteten Studiendokumente der
Wirtschaftsstudiengänge wurde diese Regelung jedoch gestrichen.
Ein positives Praxisbeispiel bietet die Universität Göttingen, die mit dem Modul
„Tätigkeit in der studentischen und akademischen Selbstverwaltung" eine
strukturierte Form der Anerkennung eingeführt hat. Neben einem einführenden
Wochenendseminar zur Fachschaftsarbeit müssen die Teilnehmenden 10 Punkte
erwerben, die anhand einer definierten Punktematrix vergeben werden. Je nach
übernommener Position – etwa als Mitglied einer Berufungskommission oder des
Studierendenkonvents – können pro Semester entsprechende Punkte gesammelt
werden. Als Nachweis dienen sogenannte „Laufzettel", die vom jeweiligen
Fachschaftsrat bestätigt werden.